EDLB

Elektronik Dartliga Baden

unser Regelwerk

1.Grundsätzliches

Die Elektronik Dart Liga Baden, in folgendem EDLB genannt, wurde im Sinne der Gemeinnützigkeit gegründet. Ziel und Zweck ist die Förderung und Unterstützung des Elektronik-Dartsports. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Einzelspieler und Mannschaften in sportlichen fairen Begegnungen miteinander messen können.

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2.Teilnahme am Ligabetrieb

Spielberechtigt sind alle gemeldeten Mannschaften die aus 4 Spielern besteht (max. 3 Nachmeldungen). Dabei ist zu beachten, dass man mit min. 4 Spielern zu einem Spieltermin antreten muss. Deshalb ist es sinnvoll min. 6 oder mehr Spieler pro Mannschaft zu melden um sicherstellen zu können das ein Spieltermin auch wahrgenommen werden kann (Spielerausfall usw.). Ein Spieler darf nur in einer Mannschaft gemeldet werden. Die EDLB behält sich vor, die Teilnahme von Mannschaften, Spielern oder Kapitänen abzulehnen bzw. diese auszuschließen.

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2.1 Beiträge , Anmeldegebühren

Die Beiträge werden zu Beginn einer Saison festgelegt und setzen sich wie folgt zusammen:

• Startgebühr der Mannschaft (100 % Ausschüttung)
• Meldegebühr pro Spieler (zur Deckung der Ligakosten)

Die Gebühren müssen spätestens eine Woche vor der 1. Kapitänssitzung auf dem Ligakonto eingegangen sein. Alle dazu notwendigen Informationen sind auf dem Anmeldebogen ersichtlich. Der gemeldete Kapitän der Mannschaft ist für den rechtzeitigen Ausgleich der Gebühren verantwortlich. Dies gilt auch für Mannschaften bei denen die Gebühren durch Dritte ausgeglichen werden. Gegebenenfalls sind betroffene Mannschaften zur Vorleistung verpflichtet. Die Gebühren sind im genannten Zeitraum sofort auszugleichen. Dies gilt unabhängig von der Zustellung einer Gebührenaufstellung welche jede Mannschaft für die laufende Saison erhält. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit die Gebühren an der Kapitänssitzung auszugleichen. Nicht rechtzeitig entrichtete Gebühren haben zur Folge das entsprechende Mannschaften bzw. Spieler nicht am Ligabetrieb teilnehmen können.

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2.2 Anmeldung

Die Anmeldung der Mannschaft muss schriftlich, mit dem entsprechenden Vordruck für die Mannschaftsanmeldung, und rechtzeitig zum gesetzten Anmeldeschluss für die jeweilige Spielsaison erfolgen. Ansonsten besteht kein Anrecht auf die Teilnahme am Ligabetrieb. Die gemeldeten Spieler müssen Ihre Teilnahme bei der entsprechenden Mannschaft durch Ihre Unterschrift auf der Mannschaftsanmeldung bestätigen.

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2.3 Kapitän und dessen Stellvertreter

Jede gemeldete Mannschaft muss unter den Spielern einen Kapitän sowie dessen Stellvertreter benennen. Diese sind im Sinne ihrer Aufgabe verpflichtet zur Kenntnisnahme und Umsetzung der Satzung, und verantwortlich für sämtliche Aufgaben in und um den Spielbetrieb. (Termine, pünktliche Durchgabe der Ergebnisse, Nachmeldungen usw.). Er vertritt die Belange der Mannschaft gegenüber der Liga sowie auch anderen Mannschaften, informiert sich regelmäßig über Neuigkeiten der Liga und teilt diese der Mannschaft rechtzeitig mit.

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2.4 Spielernachmeldung

Spieler können jederzeit nachgemeldet werden (siehe auch 2.5 / 2.6). Die Spielernachmeldung ist vollständig ausgefüllt und mit der entsprechenden Meldegebühr umgehend an die Ligaleitung zu senden. Am definitiven Spieltag selbst darf nur ein Spieler nachgemeldet werden. Dies ist im entsprechenden Feld des Spielberichtsbogens zu vermerken.. Der Spieler darf jedoch nicht schon in einer anderen Mannschaft der EDLB aktiv gemeldet sein. Nachmeldungen an einem Spieltag sind trotz Eintrag auf dem Spielberichtsbogen von der meldenden Mannschaft innerhalb von 3 Tagen an die Ligaleitung einzureichen, einschließlich der Meldegebühr. Sollte nach dieser Frist noch keine Nachmeldung / Gebühren eingegangen sein, kann der betroffene Spieler gesperrt werden. Die bis dato. ausgetragenen Spiele sowie Einzelwertungen werden gestrichen. Die Mannschaftswertung wird daher auch korrigiert. Selbige Regelung gilt auch für ” normale ” Nachmeldungen. Die Unterschrift beider Kapitäne bestätigt nur die Kenntnisnahme der Nachmeldung, da nach wie vor nur 1 Spieler am Spieltag selbst nachgemeldet werden darf. Hierfür ist der Kapitän jeder einzelnen Mannschaft verantwortlich. 2 Spieltage vor Ende der laufenden Saison sind keine Spielernachmeldungen mehr möglich.

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2.5 Springerregelung ( Aushilfsspieler)

Die Springerregelung (Aushilfsspieler) entfällt.

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2.6 Spielerwechsel

Ein Spielerwechsel zwischen zwei Mannschaften während der laufenden Saison ist Grundsätzlich nicht im Sinne der EDLB. Hat jedoch ein Spieler in der laufenden Saison noch kein Spiel absolviert ist ein Wechsel noch möglich. Da es nicht im Sinne der EDLB ist Spieler während einer laufenden Saison zu sperren behält sich die Ligaleitung vor in Ausnahmefällen einen Wechsel einmalig zu gewähren. z.B. Umzug über eine größere Distanz (Lörrach Freiburg), unüberwindbare Differenzen mit dem Gastwirt und oder Mannschaftsmitgliedern. Prinzipiell gilt jedoch das nicht gewechselt werden darf. 2 Spieltage vor Saisonende ist kein Wechsel mehr möglich. Auch nicht in Ausnahmefällen.

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2.7 Wechsel des Kapitäns

Beendet ein Kapitän einer Mannschaft seine Funktion als solcher, muss ein neuer Kapitän bestimmt werden. Diesem sind vom Vorgänger sämtliche, die Liga und die Mannschaft betreffende, Unterlagen auszuhändigen. Vom Wechsel des Kapitäns ist die Ligaleitung durch die Zusendung des vollständig ausgefüllten Formulars „Kapitänwechsel“ zu informieren. Die Niederlegung seiner Tätigkeit und somit seiner Verantwortung als Kapitän wird erst dann von der Ligaleitung anerkannt, wenn die schriftliche Meldung vorliegt.

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Updated: 23. Oktober 2016 — 19:18
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